Derzeit gültige Regelung der Gesundheitsbehörden für den Turnbetrieb (Stand: 09.09.2021)
Derzeit gilt für den Besuch sowie die Teilnahme an den Trainingseinheiten der Sportunion Baden ausnahmslos die 3-G-Regel sowohl für alle Mitglieder (ab 12 Jahren) als auch für alle Trainer/innen. Diese wird ausnahmslos beim Zutritt zu den Trainingsstätten (hier gilt bereits der Zugang zum Schulgebäude!) durch die Trainer/Trainerinnen der Sportunion Baden kontrolliert werden! Kann der Nachweis der 3-G-Regel nicht erbracht werden, ist eine Teilnahme am Sportprogramm nicht möglich. https://www.sozialministerium.at/Informationen-zum-Coronavirus
Für Schüler/innen kann innerhalb der dreiwöchigen Sicherheitsphase der „Ninja/Corona-Testpass“ als Nachweis herangezogen werden. Corona-Testpass als Testnachweis für alle Schülerinnen und Schüler (bmbwf.gv.at)
Derzeit gibt es keine Teilnehmer/innen-Begrenzung im TS, keine m² sowie Abstandsregelung im TS, das Tragen eines MNS sowie einer FFP2 Maske im TS ist (noch) nicht vorgeschrieben und die Aufzeichnungspflicht für das „Contact-Tracing“ ist ebenfalls (noch) nicht verpflichtend.
Die Maßnahmen/Richtlinien der Gesundheitsbehörden ( 3 Stufenprogramm in Anlehnung an die Vorgaben der Gesundheitsbehörden) werden von uns laufend und zeitnahe evaluiert und unmittelbar nach in Kraft treten unseren Mitgliedern (Ankündigung auf der Homepage bzw. in den Trainingseinheiten) zur Kenntnis gebracht.