Liebe Mitglieder!
Hier die aktualisierten Informationen zu den nun gültigen Mitgliedsbeiträgen , zum aktuellen Trainingsprogramm und zu den gültigen Corona-Sport Regeln:
Zusammenfassung der seit 5. Februar 2022 österreichweit gültigen Regeln:
Sport ist in Sportstätten erlaubt, allerdings nur zwischen 5.00 und 24.00 Uhr.
In allen Sportstätten besteht FFP2-Maskenpflicht, außer bei der Sportausübung selbst (Trainer*innen müssen Maske tragen, außer sie machen selbst aktiv beim Sport mit).
Ohne fix zugewiesene Plätze sind “Zusammenkünfte” (konkret: Gruppen-Trainings udgl.) mit maximal 50 Teilnehmer*innen erlaubt (egal ob indoor oder outdoor. Trainer*innen (ebenso weitere Betreuer*innen oder Wertungsrichter*innen) zählen bei den 50 Personen nicht mit, sondern extra.
Innerhalb aller Sportstätten gilt grundsätzlich die 2G-Regel. Teilnehmen dürfen demnach nur
- Personen, die vollständig gegen Corona geimpft oder genesen sind.
- Kinder bis zum 12. Geburtstag ohne Impfung.
- Personen im corona-nachweispflichtigen Alter bis zum Ende der Schulpflicht mit einem in der betreffenden Woche vollständig geklebten Ninja-Schulpass (dieser gilt formal als 2G-Äquivalent), also de facto bis zum 15. Geburtstag. Die Vorlage entsprechender schulexterner Tests kann den Ninja-Pass nun ebenso ersetzen.
Wichtig: Die verantwortlichen Trainer und Trainerinnen sind verpflichtet bei den jeweiligen Trainingseinheiten (Zusammenkünften) diese Maßnahmen bei den Teilnehmern/innen lückenlos zu kontrollieren und den Teilnehmern/innen, die diesen Nachweis nicht erbringen können, den Zutritt zur Sportstätte zu verweigern.
Quellen:
https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2022_II_46/BGBLA_2022_II_46.html
https://corona-ampel.gv.at/aktuelle-massnahmen/regionale-zusaetzliche-massnahmen/niederoesterreich/